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Trauung

"Also bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung, diese drei – aber die Liebe ist die größte Kraft unter ihnen.“ (1. Korinther 13,13)

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Wenn ein Paar eine evangelische kirchliche Trauung wünscht, entscheidet es sich dafür, den gemeinsamen Lebensweg bewusst unter Gottes Segen und unter Gottes Verheißung zu stellen. Im öffentlichen Gottesdienst sprechen beide vor Gott und vor der versammelten Gemeinde ihr Ja zueinander aus und empfangen den Segen für ihre Ehe.

Die Hochzeit ist ein wichtiges Ereignis, auf das sich die meisten Paare länger vorbereiten. Auch die Absprachen für die kirchliche Feier brauchen etwas Vorlauf. Daher nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Gemeindesekretärin auf, damit die Gestaltung des Gottesdienstes mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer beraten werden kann.

Die Anmeldung der Trauung erfolgt im Gemeindebüro. Dort erhalten Sie auch eine Informationsbroschüre. Die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung, ebenso wird die Mitgliedschaft  in der Evangelischen Kirche vorausgesetzt.

Formen der kirchlichen Trauung

Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Nach Beschluss unserer Kirchensynode ist die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren grundsätzlich möglich. Der Kirchenvorstand der Gemeinde und der/die zuständige Pfarrer*in haben jedoch letztlich die Entscheidung für die Praxis vor Ort zu treffen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist nach Beschluss unseres Kirchenvorstandes für Mitglieder unserer Gemeinde möglich.

Ökumenische Trauung

Wenn die Braut oder der Bräutigam katholisch ist, besteht die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung. Bei einer ökumenischen Trauung sind der/die Pfarrer*in beider Konfessionen am Gottesdienst beteiligt. Die Trauung findet entweder in der evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus statt oder in der katholischen Kirche nach katholischem Ritus. Nehmen Sie am besten zuerst mit dem Pfarramt der Gemeinde Kontakt auf, in deren Kirche die Trauung gewünscht wird.

Evangelische Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin

Wenn ein Paar keine ökumenische Trauung wünscht, aber dennoch möchte, dass die Eheschließung seitens der katholischen Kirche bestätigt ist, sollte es sich mit dem zuständigen katholischen Pfarrer in Verbindung setzen und eine „Dispens von der Formpflicht“ einholen.

Trauung mit einer/einem nichtchristlichen Partner*in oder einer Person, die einer anderen Religion angehört

In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der/die nichtchristliche Partner*in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst ablegen möchte und wie dies in geeigneter Weise möglich ist. Bei Nichtgetauften ist die Trauung manchmal auch Anlass, über den eigenen Glauben neu nachzudenken. Die Erwachsenentaufe vor der Eheschließung ist jederzeit möglich. Für die Eheschließung mit Angehörigen des muslimischen Glaubens gibt es Vorschläge zur gemeinsamen gottesdienstlichen Gestaltung. Diese sind mit den Betroffenen sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob die Durchführung im konkreten Fall von allen Beteiligten getragen werden kann.

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