Mitglied werden

Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 600.000 Menschen in 1170 Gemeinden im Gebiet der Hessen-Nassauischen Landeskirche treffen.

Die Kirchen­mitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.

Werden Sie doch Mitglied in der Evangelischen Kirche!

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie in unserem Gemeindebüro an, wir vereinbaren gerne einen Termin und helfen Ihnen weiter.
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer/der Pfarrerin Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. 
    Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr über­nehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Gottesdienst teilnehmen. Gerne wird die Gemeinde Sie an diesem be­sonderen Tag auch in ihre Fürbitte miteinschließen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.

     
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Weiterführende Informationen

Kirchenläden und Eintrittsstellen (Seite der EKHN)
 

Taufen lassen als Erwachsener (Seite der EKHN)
 

Häufige Fragen zum Kircheneintritt

Wie trete ich in die Evangelische Kirche ein?

Sie rufen bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“ oder auf der Homepage.

Was bespreche ich mit dem Pfarrer/der Pfarrerin?

Alles, was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten. Möglicherweise folgen dem ersten weitere Gespräche. Dafür soll­ten Sie sich Zeit nehmen. Der Pfarrer oder die Pfarrerin nehmen sich gerne diese Zeit für Sie.

Wie geht der Eintritt vor sich?

Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer/der Pfarrerin erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Sie füllen ein Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten aus. Bei Kindern bis zum 14. Le­bensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin/des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Was ist, wenn ich nicht getauft bin?

Dann geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe. Auch sie wird durch Gespräche mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vorbereitet.

Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche über?

Vor dem Eintritt muss der Austritt erklärt werden. Dies geschieht beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Die Taufe wird nicht wiederholt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie kirchensteuerpflichtig – sofern Sie oder der Ehepartner/die Ehepartnerin ein steuerpflichtiges Einkommen haben. Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose). Die Kirchen­steuer kann als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden.