"Also bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung, diese drei – aber die Liebe ist die größte Kraft unter ihnen.“ (1. Korinther 13,13)
Wenn ein Paar eine evangelische kirchliche Trauung wünscht, entscheidet es sich dafür, den gemeinsamen Lebensweg bewusst unter Gottes Segen und unter Gottes Verheißung zu stellen. Im öffentlichen Gottesdienst sprechen beide vor Gott und vor der versammelten Gemeinde ihr Ja zueinander aus und empfangen den Segen für ihre Ehe.
Die Hochzeit ist ein wichtiges Ereignis, auf das sich die meisten Paare länger vorbereiten. Auch die Absprachen für die kirchliche Feier brauchen etwas Vorlauf. Daher nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Gemeindesekretärin auf, damit die Gestaltung des Gottesdienstes mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer beraten werden kann.
Die Anmeldung der Trauung erfolgt im Gemeindebüro. Dort erhalten Sie auch eine Informationsbroschüre. Die standesamtliche Eheschließung ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung, ebenso wird die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche vorausgesetzt.
Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Nach Beschluss unserer Kirchensynode ist die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren grundsätzlich möglich. Der Kirchenvorstand der Gemeinde und der/die zuständige Pfarrer*in haben jedoch letztlich die Entscheidung für die Praxis vor Ort zu treffen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist nach Beschluss unseres Kirchenvorstandes für Mitglieder unserer Gemeinde möglich.
Ökumenische Trauung
Wenn die Braut oder der Bräutigam katholisch ist, besteht die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung. Bei einer ökumenischen Trauung sind der/die Pfarrer*in beider Konfessionen am Gottesdienst beteiligt. Die Trauung findet entweder in der evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus statt oder in der katholischen Kirche nach katholischem Ritus. Nehmen Sie am besten zuerst mit dem Pfarramt der Gemeinde Kontakt auf, in deren Kirche die Trauung gewünscht wird.
Evangelische Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin
Wenn ein Paar keine ökumenische Trauung wünscht, aber dennoch möchte, dass die Eheschließung seitens der katholischen Kirche bestätigt ist, sollte es sich mit dem zuständigen katholischen Pfarrer in Verbindung setzen und eine „Dispens von der Formpflicht“ einholen.
Trauung mit einer/einem nichtchristlichen Partner*in oder einer Person, die einer anderen Religion angehört
In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der/die nichtchristliche Partner*in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst ablegen möchte und wie dies in geeigneter Weise möglich ist. Bei Nichtgetauften ist die Trauung manchmal auch Anlass, über den eigenen Glauben neu nachzudenken. Die Erwachsenentaufe vor der Eheschließung ist jederzeit möglich. Für die Eheschließung mit Angehörigen des muslimischen Glaubens gibt es Vorschläge zur gemeinsamen gottesdienstlichen Gestaltung. Diese sind mit den Betroffenen sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob die Durchführung im konkreten Fall von allen Beteiligten getragen werden kann.
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Die Trauung: Ein verheißungsvoller Schritt. (Broschüre der EKHN)
Kann man sich die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, selbst aussuchen?
Ja. Traditionell wird in der eigenen Wohnortgemeinde die kirchliche Trauung gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht oder die Atmosphäre und das Umfeld das Brautpaar besonders ansprechen.
Wer nimmt die Trauung vor, falls sie nicht in der Wohnortgemeinde stattfindet?
Die Pfarrerin/der Pfarrer der Wohnortgmeinde ist nicht verpflichtet, an einem anderen Ort zu trauen. Sollte die gewählte Kirche nahe gelegen sein, wird sie/er in der Regel auch dort die Trauung begleiten. Sollte das nicht möglich sein, traut der Pfarrer/die Pfarrerin der Hochzeitskirche oder des Dekanats. In diesen Fällen wird von der zuständigen Kirchengemeinde am Wohnort eine „Überweisung“ ausgestellt (Dimissoriale).
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist für jedes Mitglied unserer evangelischen Kirchengemeinde kostenlos.
In unserer Gemeinde ist ein Entgelt für den Organisten/die Organistin und die Küsterin zu entrichten. Bei Sonderwünschen, etwa in der musikalischen Gestaltung oder beim Blumenschmuck, fallen Kosten an.
Können Geschiedene evangelisch getraut werden?
Ja. Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.
Was ist, wenn eine zu trauende Person nicht evangelisch ist?
Eine evangelische Trauung ist nur möglich, wenn zumindest eine Person Mitglied der Evangelischen Kirche ist.
Was ist, wenn die zu trauenden Personen aus der Kirche ausgetreten sind?
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Im Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer kann jedoch über Schritte zum Wiedereintritt beraten werden.
Ev. Kirchengem. Mörlenbach
Ev. Kirchengem. Mörlenbach